Teilen Sie dem Kirchgemeinderat schriftlich Ihren Beitritt mit. Wenn Sie mit der ganzen Familie beitreten möchten, müssen sämtliche Familienangehörige, die über 16 Jahre alt sind, den Brief unterzeichnen.
Die Mitgliedschaft in der Reformierten Kirche ist immer verbunden mit der Mitgliedschaft in der Kirchgemeinde, in welcher Sie Ihren Wohnsitz haben.
Als Kirchenmitglied stehen Ihnen alle kirchlichen Angebote und Dienstleistungen zur Verfügung. Dazu besitzen Sie das Stimm- und Wahlrecht.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine der
» Pfarrpersonen oder unser
» Sekretariat.